Barrierefreiheit
Das Landratsamt Böblingen ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Schönbuchbahn.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Videos größtenteils noch ohne Untertitel
- Formulare / PDF-Dokumente können teilweise noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden
- Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen
- Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar
- Zu geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund (Fußbereich)
Wir arbeiten bereits daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Mitarbeitende der Internetredaktion wurden diesbezüglich geschult.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.01.2020 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbsteinschätzung.Die Erklärung wurde zuletzt am 18.11.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse pressestelle@lrabb.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die Kontaktdaten der kommunalen Beauftragten des Landkreises Böblingen:
Lisa Zeller und Utz Mörbe
Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Parkstr.16
71034 Böblingen
Tel: 07031 / 2337
E-Mail: inklusion@lrabb.de